Ab wann von Kindersitz auf Sitzerhöhung wechseln?

Ab wann von Kindersitz auf Sitzerhöhung wechseln?

Für viele Eltern ist es eine bekannte Thematik: das eigene Kind soll sicher im Auto sitzen, doch wie genau wird das optimal gewährleistet? Ein Kindersitz muss natürlich her, der dem Kind gefällt, optimal passt und auch angemessen gesichert werden kann. Ehe man gucken kann, wächst das Kind, die Zeit vergeht und auch der Kindersitz scheint irgendwann zu klein zu werden. Sie finden, die Zeit für eine Sitzerhöhung ist gekommen? Die Frage Kindersitz oder Sitzerhöhung ist dabei nicht nur eine Frage des Geschmacks, sondern vor allem eine Frage des Rechts. Im folgenden Text werden Sie diesbezüglich aufgeklärt.

Rechtslage

Generell gilt, dass ein Kindersitz, also ein solcher mit Rückenlehne, bis zum 12. Lebensjahr des Kindes vorhanden sein muss. Eine Alternative besteht dann, wenn das Kind 150 Zentimeter groß sein sollte. In diesem Fall dürfte es auch schon vor dem 12. Lebensjahr ohne Kindersitz im Auto sitzen. Die Anschnallpflicht für Kinder in Deutschland wurde dabei erst im Jahr 1993 eingeführt. Kindersitze müssen zudem bestimmte Auflagen erfüllen, beispielsweise einer vorgegebenen Norm entsprechen. Sie erkennen dies an der Zulassungsnummer auf dem Kindersitz. Beginnt diese Nummer mit 03 oder 04, ist der Sitz zugelassen. Bei 00, 01 und 02 ist der Sitz hingegen veraltet und muss ausgetauscht werden. Weiterhin werden Kindersitze in Gewichtsklassen eingeteilt, schließlich sollte ein schwereres Kind anders sitzen, als es ein leichteres Kind tut. Hier gibt es insgesamt fünf Gruppen. Angefangen bei der Autositze Normgruppe 0, die zwischen 0 und 10 Kilogramm greift. Die Normgruppe III gilt für Kinder, die zwischen 22 und 36 Kilogramm schwer sind. So genannte Sitzerhöhungen, die also ohne Rückenlehne und eigenes Gurtsystem auskommen, fallen in die Gewichtsgruppen 2 und 3. Heißt im Klartext: Ist ein Kind 15 Kilogramm schwer, darf eine einfache Sitzerhöhung verwendet werden. Dann wird der Autositz samt Kind also mit dem regulären Drei-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt.

Tipps

So gestaltet sich also die rechtliche Lage in Bezug auf Kindersitze und Sitzerhöhungen. Die Frage ist allerdings: empfiehlt sich eine solche Verwendung einer Sitzerhöhung im Alltag? Die klare Antwort, besonders, wenn es sich um kleinere Kinder handelt, die geringfügig schwerer sind als die angegebenen 15 Kilogramm: Nein! Hier spielen Sicherheitsaspekte einer Rolle. Viele Anbieter haben Sitzerhöhungen gar aus dem Sortiment genommen, weil die Sicherheit des Kindes bei solchen Sitzerhöhungen nicht gewährleistet werden kann. Sitzerhöhungen bieten beispielsweise keinen Seitenhalt, obwohl jeder vierte Autounfall laut Statistik mit einem Seitenaufprall korreliert. Bei einem Kindersitz mit Rückenlehne kann die Energie im Kopf- und Oberkörperbereich absorbiert werden, was bei einer einfachen Sitzerhöhung nicht der Fall ist. Zudem ist der Gurt bei Sitzerhöhungen in der Praxis meist viel zu hoch, was eine Gefahr darstellen kann, wenn das Kind beispielsweise einschläft.

Fazit

Als Elternteil ist es natürlich erforderlich und unbedingt wichtig, die restlichen Auflagen einzuhalten und um somit auf das Alter bzw. Gewicht des Kindes zu achten. In puncto Sitzerhöhungen ab einem Gewicht von 15 Kilogramm sollte man vorsichtig sein und die Qualität des Sitzes und die Größe bzw. das Gewicht des Kindes berücksichtigen. Wenn das Kind noch nicht allzu groß bzw. alt ist, bietet es sich sicherheitstechnisch auf jeden Fall an, auf den Kindersitz nicht zu verzichten. Schließlich kommt die Zeit, in welcher der Kindersitz tabu wird, ohnehin früh genug. In diesem Fall sollte man also nicht am falschen Ende sparen.