Bei Vaterschaftsfragen auf Nummer sicher gehen

Wenn aus Kindern Leute werden und eine Mutter sich beispielsweise als Alleinerziehende wacker über Wasser halten konnte und das Kind allein großgezogen hat, kommt dennoch irgendwann immer der Tag an dem nach dem Vater gefragt wird. Besonders dann, wenn seit Geburt des Kindes jeglicher Kontakt zum Vater abgebrochen ist oder wurde. Wo lebt er und vor allem wer ist er? Es gibt unendlich viele Varianten, die Vaterschaftsfragen im Raum stehen lassen, die auf ihre Aufklärung warten. Doch wie genau geht man dabei vor? Was muss man tun, um Antworten zu bekommen? Auch im Umkehrschluss kann der Vater auf der Suche nach seinem Kind auf viele Probleme und Stolpersteine stoßen, die es gilt aus dem Weg zu räumen, um das Kind letztlich ausfindig machen zu können.

Vaterschaft anerkennen

Der allererste Weg zu einer Vaterschaft ist die Anerkennung dessen. Sie erfolgt persönlich bei der zuständigen Behörde, wie beispielsweise beim Jugendamt oder Standesamt. Somit hat man zumindest hierzulande die Sicherheit, dass die Anerkennung schriftlich dokumentiert und festgehalten ist. Doch wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wurde, gibt es weder Rechte noch Pflichten für den Vater, aber auch für die Mutter des Kindes. Denn diese muss sich zunächst in der Regel allein mit der Erziehung des Kindes begnügen. Aber: Man kann sich durchaus auf die Suche nach dem jeweiligen Vater machen, bzw. diese Suche durchführen lassen. Denn hier kann man eine Privatermittlung beauftragen, die professionell vorgeht und sich mit ihrem Know how auf die Pirsch legt. Auf diese Weise kann man sich als Auftraggeber beruhigt zurücklehnen und die Profis auf diesem Gebiet einfach machen lassen. Wichtig ist allerdings, dass man sich schon weit im Vorfeld Gedanken über die Vorgehensweise macht, um die Vaterschaftsfrage ein für alle mal zu klären. Denn besonders wenn die Kinder heranwachsen und zu Jugendlichen heranreifen wollen sie wissen, wer ihr Vater ist und vor allem wo er steckt.

Vaterschaft im Nachhinein eintragen lassen?

Das ist auf jeden Fall möglich. Denn der Vater kann auch im Nachhinein nachgetragen werden, wenn die Mutter dem zustimmt. Aber auch das Kind, je nach Alter, kann hierbei zustimmen. Ebenso der Ehemann der Mutter. Was aber alle gemeinsam mit sich bringen, ist die amtliche und öffentliche Beurkundung dessen und die damit verbundene, schriftliche Niederlegung. Durch die Anerkennung der Vaterschaft an sich ändert sich in Sachen Sorgerecht zunächst nicht. Eine ledige Mutter hat nach unseren aktuellen Gesetzgebungen grundsätzlich immer das alleinige Sorgerecht für das Kind. Will die Mutter aber auch, dass dem Vater ebenfalls das Recht auf Sorge eingeräumt werden soll, muss zwingend eine gemeinsame, öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung abgegeben und eingereicht werden. Die Anerkennung der Vaterschaft ist grundlegend eine nicht ganz unwichtige Sache, denn zum Einen wird der Vater im Stammbuch beurkundet und eingeschrieben, zum Anderen ergeben sich auch Pflichten für den Vater, die später von großer Wichtigkeit sein können. Zudem will auch das Kind wissen, wer der Vater ist wenn dieser nicht mehr, oder nie im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.

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